Sind die rauschenden Hochzeitsfestlichkeiten vorbei, alle Rechnungen beglichen und die Dankeskarten versandt, lehnen sich die meisten frisch verheirateten Paare erst einmal zurück.
Dabei gibt es noch immer viel zu organisieren. Denn nun müssen sich die Eheleute um den gemeinsamen Namen kümmern und außerdem überlegen, ob ein Ehevertrag für sie sinnvoll ist.
1. Neuer Name: Bei Ausweis und Versicherungen muss es schnell gehen
Viele Paare entscheiden sich nach der Eheschließung, einen gemeinsamen Ehenamen zu tragen oder einen Doppelnamen zu führen. Die meisten offiziellen Dokumente, darunter der Personalausweis und der Reisepass, müssen dann schnellstmöglich geändert werden.
Viele Versicherungen, etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung, bieten darüber hinaus oftmals für einen kurzen Zeitraum die Möglichkeit, die bisherigen Vertragsbedingungen an den neuen Lebensabschnitt anzupassen.
Nach der Heirat ist für Eheleute daher ein guter Zeitpunkt, ihre Versicherungsverträge unter die Lupe zu nehmen und unter anderem auch den Bezugsberechtigen zu aktualisieren, also denjenigen, dem im Todesfall der versicherten Person die Versicherungsleistung ausgezahlt wird.
2. Achtung bei Namensänderung und Hochzeitsreise
Besonders wichtig für die reibungslose Hochzeitsreise: Planen die künftigen Eheleute ihre Reise bereits vor der Trauung, sollten sie diese unter den alten Namen buchen und mit dem Antrag auf die neuen Dokumente bis nach der Heirat warten. Denn sobald der neue Ausweis und Pass ausgestellt sind, verfallen die alten Dokumente.
Gerade wenn Einreisedokumente wie Visa oder ESTA (zum Beispiel für Reisen in die USA) beantragt werden, müssen diese mit dem Ausweis und dem Namen auf dem Flugticket übereinstimmen. Empfehlenswert ist außerdem die Heiratsurkunde bei sich zu tragen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Es ist zwar auch möglich, Reisen im Voraus auf den neuen Namen zu buchen. Den neuen Ausweis und Pass erhalten Ehepaare aber frühestens am Tag der Trauung. Da sich neben dem Namen auch die Ausweis- und Passnummer ändern, können jetzt erst Visa und ESTA beantragt werden.
3. Namen bei der Bank ändern
Neue Namensträger sollten nicht vergessen, ihre Bank zügig zu benachrichtigen. Ansonsten kann die Kartenzahlung an der Supermarktkasse schnell zum peinlichen Missverständnis führen. Wer schon mit dem neuen Namen unterschreibt, aber noch die alte Kredit- oder EC-Karte mit sich führt, wird möglicherweise für einen Betrüger gehalten.
4. Namensänderung im Führerschein keine Pflicht
Verheiratete Autofahrer, die einen neuen Namen führen, müssen ihren Führerschein nicht anpassen lassen. Sie können mit der Namensänderung also getrost warten, bis sie den alten in den neuen Kartenführerschein umtauschen müssen. Steht der alte Name auf der Fahrerlaubnis, müssen Autofahrer allerdings ein weiteres Ausweisdokument mit sich führen.
5. Checkliste Namensänderung: alle Adressen auf einen Blick
Im Hochzeitstrubel gerät schon einmal das ein oder andere To-Do ins Hintertreffen. Damit Ehepaare bei ihrer Namensänderung keine wichtige Stelle versäumen, finden sie in unserer Checkliste für die Namensänderung alle relevanten Adressen, bei denen sie ihren neuen Ehenamen angeben sollten.
6. Ehevertrag auch nach der Hochzeit möglich
Nicht jedes Ehepaar passt in die Standardregelungen, die der Staat bei einer Hochzeit für eine Trennung vorgibt. So ist es auch wenig verwunderlich, dass ein Ehevertrag viele Paare besser in ihren Bedürfnissen unterstützt als das staatliche Standardmodell.
Generell kann jeder vor oder nach der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen. Für Unternehmer und Selbstständige ist er oftmals sogar Pflicht, da er Teil eines Gesellschaftervertrags ist. Für Paare, die im Ausland leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, ist ein Ehevertrag besonders wichtig, weil dort geregelt wird, welche Rechtsform im Fall einer Scheidung gelten soll.
7. Faire Regeln mit Ehevertrag vereinbaren
Mit einem Ehevertrag können Vermählte klären, welche Ansprüche bei einer Trennung fair sind. Dazu gehören beispielsweise Unterhaltsansprüche für Kinder und den Ehepartner.
Erweiterte Unterhaltsansprüche des Partners sind beispielsweise dann sinnvoll, wenn dieser für die gemeinsamen Kinder seine Karriere aufgibt oder sich beruflich deutlich zurücknimmt. Partner schützen sich auf diese Weise davor, im Scheidungsfall unfair zu werden.
Ein Ehevertrag ist somit ein transparentes und liebevolles Versprechen, auch in schlechten Zeiten Rückgrat zu zeigen und Verantwortung zu übernehmen.
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