Ihr seid endlich verlobt und steckt nun mitten in Euren Planungen. Doch eine wichtige Entscheidung steht noch aus: Wer wird mein Trauzeuge bzw. meine Trauzeugin? Doch, Stopp! Wieso ist man überhaupt der festen Überzeugung, dass man sich für einen “Partner in Crime” entscheiden muss? Es spricht nichts dagegen diese Tradition zu brechen, wenn Euch nicht nach einem*r Trauzeug*in ist. Schließlich ist es Eure Hochzeit und Eure Entscheidung. Ein paar Kleinigkeiten gibt es aber dennoch zu beachten. Diese und weitere Facts verraten wir Euch in diesem Artikel.
Hieraten ohne Trauzeugen
History Check – Woher kommt der Brauch?
Der Brauch einen Trauzeugen und eine Trauzeugin zu benennen, hat eine lange Tradition. Seinen historischen Ursprung soll dieser Brauch im Mittelalter haben. Es mag heutzutage ungewohnt klingen, aber die Kirchenbücher, in die eine Eheschließungen eingetragen wurden, galten damals als keine allzu verlässliche Quelle. Sie wurden gerne gestohlen, gefälscht und waren nicht vor Bränden und Kriegswirren sicher.
Trauzeug*innen hingegen konnten ein Eheversprechen bezeugen – komme was wolle. Dies ist der ursprüngliche Grund für den bis heute praktizierten Brauch, dass Braut und Bräutigam jeweils einen Trauzeugen für Ihr Ja-Wort benennen. So hatte jeder Ehepartner im Zweifel später eine*n Zeug*in auf seiner/ihrer Seite, sollte sich der jeweils andere seiner ehelichen Verantwortung, aus welchem Grund auch immer, entziehen wollen.
Der rechtliche Grund scheint ersichtlich. Doch eine Hochzeit hat auch stets etwas Magisches, und so spielt auch hier Magie eine Rolle: Der Brauch geht auf eine altertümliche Legende zurück. Eigentlich sollten die Trauzeugin und die Brautjungfern die bösen Geister von der Braut ablenken, deshalb sollten sie auch ein ähnliches Kleid wie das der Braut tragen; ein böser Geist soll durch die Ähnlichkeit verwirrt werden und somit nicht erkennen können, bei welcher der Frauen es sich um die Braut bei der Trauung handelt. Die Trauzeugin stellte also den Schutz vor spirituellen Gefahren und übersinnlichen Dingen dar.
Heiraten ohne Trauzeugen im heutigen Zeitalter
Heute haben die meisten Ihre Ehedokumente auch digitalisiert und es besteht eigentlich keine formale Notwendigkeit Treuzeug*innen zu benennen, geschweige denn, dass diese die Eheschließung jemals bezeugen müssten in Zukunft.
Eine Hochzeit war bis ins späte 19. Jahrhundert eine rein kirchliche Angelegenheit. Der Staat hatte bis dahin mit der Eheschließung nichts zu tun. So war es Angehörigen von Freikirchen nicht möglich, eine Ehe einzugehen. Erst 1875 wurde im Deutschen Reich die zivile Ehe mit dem „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung“ eingeführt. Hier heißt es in § 1:
„Die Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle erfolgt ausschließlich durch die vom Staate bestellten Standesbeamten mittels Eintragung in die dazu bestimmten Register.“
Stellt sich uns die Frage: Und wie verhält es sich mit Trauzeugen? Die Verpflichtung, Trauzeugen zu benennen, ist in § 52 formuliert und galt bis zum 1. Juli 1998: „Die Eheschließung erfolgt in Gegenwart von zwei Zeugen […]“. Seither heißt es in § 1312 des Bürgerlichen Gesetzbuches:
„Der Standesbeamte soll bei der Eheschließung die Eheschließenden einzeln befragen, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und, nachdem die Eheschließenden diese Frage bejaht haben, aussprechen, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen.“
Wann sind Trauzeugen Vorschrift?
Kurz nochmal zusammengefasst: Handelt es sich um eine standesamtliche Trauung, so könnt Ihr problemlos auf Euren Trauzeugen/ Eure Trauzeugin verzichten. Gleiches gilt für die Trauung in einer evangelischen Kirche. Doch hier die Ausnahme: Lediglich bei in die katholische Kirche verlangt zwei Trauzeugen, die bei Eurer Trauung anwesend sind.
Heiraten ohne Trauzeugen: Ja oder Nein?
Gesetzeslage hin oder her: Der Brauch, Trauzeugen zu benennen, hat für viele Brautpaare einen besonderen Reiz. Die Ernennung eines Trauzeugen, stellt die Möglichkeit dar, die Verbundenheit und Liebe, die man zu einer Person hat zu zeigen. Schließlich heiratet man nicht alle Tage, sodass die Rolle eines Trauzeugen/ einer Trauzeugin, doch etwas ganz Besonderes ist. Zudem wird dadurch die Verbundenheit sicher auch noch weiter vertieft.
Natürlich solltet Ihr Euch im Vorfeld der Hochzeit Gedanken darüber machen, wer Eure Wunschkanditat*innen sind, und nachfragen, ob sie dieses ehrenvolle Amt übernehmen möchten. Doch wen, wie und wann fragt man am besten? Wir haben Euch die besten zum Thema "Trauzeugin fragen" in einem Artikel zusammengefasst.
Wer darf Trauzeuge werde?
Bei kirchlichen Trauungen spielt das Alter und die Konfession der Trauzeugen keine Rolle. Für Trauzeugen bei einer standesamtlichen Trauung gilt: Sie sollten volljährig sein und am Tag der Trauung einen gültigen Ausweis vorlegen können. Falls sie kein Deutsch sprechen, sollte ein Dolmetscher für die Eheschließung bestellt werden.
Wie Ihr seht, ist Heiraten ohne Trauzeugen möglich – zumindest eine standesamtliche Trauung ist zu Zweit bzw. ohne Trauzeugen ganz unkompliziert umsetzbar! Denn für Euer Ja-Wort braucht es im Grunde eigentlich auch nur zwei Personen: das Brautpaar.
Thema Standesamt: Was gibt es zu beachten?
Wenn wir schon beim Thema Standesamt sind, so wollen wir Euch an dieser Stelle einige Tipps mit auf den Weg geben: Kümmert Euch rechtzeitig um einen Termin im Standesamt. Termine sind vor allem in den Sommermonaten sehr beliebt. Sofern Ihr einen freien Slot erwischt, spricht nichts gegen eine direkte Anmeldung.
Erkundigt Euch zugleich, welche Unterlagen gebraucht werden, welche Kosten auf Euch zukommen und welche Fristen beachtet werden sollten, sofern zusätzlich Dokumente, Daten und Anträge aus dem Ausland benötigt werden. Alle wichtigen Informationen, auch zum Ablauf, erhaltet Ihr vom Standesamt.
Viele weitere hiflreiche Informationen findet ihr in unserem Artikel über die standesamtliche Trauung.
Ihr seid Trauzeuge/ Trauzeugin zum ersten Mal und wisst noch nicht so richtig, welche Aufgaben in Euer Aufgabengebiet fallen? Dieser Artikel in unserem Hochzeitsmagazin klärt Euch zu allen wichtigen Fragen und Aufgaben zur Hochzeit auf.
Solltet Ihr noch Anmerkungen, Tipps oder Wünsche haben, so schreibt uns gerne eine E-Mail. Wir sind unter folgender E-Mail-Adresse jederzeit für Euch erreichbar: community@weddyplace.com
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